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Schwangerschaft und Geburt
Elterngeld
Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion
für Elternpaare, alleinerziehende Elternteile und getrennt
Erziehende. Sie können zwischen den Varianten Basiselterngeld
und ElterngeldPlus wählen oder diese kombinieren.
Basiselterngeld und ElterngeldPlus
Wo? Stadt Bielefeld, Jugendamt
Neues Rathaus
Niederwall 23, 33602 Bielefeld
Telefon: 0521 51-0
https://service.bielefeld.de/detail/-/
vr-bis-detail/dienstleistung/8818/show
Wann? Ab Geburt/der Antrag ist spätestens
3 Monate nach der Geburt zu stellen.
Wer? Das Kind wird von dem Elterngeld beziehenden
Elternteil betreut und es darf keine oder keine
volle Erwerbstätigkeit vorliegen
(max. 32 Stunden in der Woche).
Wie viel? Das Basiselterngeld beträgt bis zu 67 % des
wegfallenden Nettoeinkommens, maximal 1.800
Euro monatlich. Eltern ohne Einkommen vor der
Geburt des Kindes, erhalten Elterngeld von 300
Euro monatlich.
Das ElterngeldPlus ist nur halb so hoch wie das
Basiselterngeld, wenn sie nach der Geburt nicht
arbeiten. Sollten Sie allerdings nach der Geburt in
Teilzeit tätig sind, kann das monatliche Elterngeld-
Plus ebenso hoch sein, wie das monatliche Basiselterngeld.
Wie lange? Basiselterngeld kann in den ersten 14 Lebensmonaten
in Anspruch genommen werden –
Mindestbezugszeit zwei Monate und höchstens
zwölf Monate pro Elternteil. ElterngeldPlus wird
für den doppelten Zeitraum in maximal halber
Höhe des Basiselterngeldes gewährt. Teilen sich die
Eltern die Betreuung des Kindes und arbeiten
parallel für vier Monate zwischen 24 und 32
Wochenstunden, kann ein Partnerschaftsbonus
von jeweils zwei bis zu vier zusätzlichen Elterngeld-
Plus-Monaten in Anspruch genommen werden.
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten erhalten Sie weitere Informationen
auf unserer Homepage oder bei den Mitarbeiter*innen
der Elterngeldstelle.
Elterngeld wird auf ALG II angerechnet.
Kindergeld/Kinderzuschlag
Wo? Familienkasse der Agentur für Arbeit
Werner-Bock-Str. 8, 33602 Bielefeld
Telefon: 0800 4555530 –
kostenlose Servicehotline
www.arbeitsagentur.de
Wann? Ab Geburt des Kindes
Wie viel? 1. und 2. Kind 219 Euro/3. Kind 225 Euro/
für jedes weitere Kind 250 Euro (Stand 2022)
Wie lange? Bis zum 18. Lebensjahr/bei Ausbildung bis
zum 25. Lebensjahr möglich
Geburtenanmeldung
Bürgeramt
Abt. Standesamt
Niederwall 23, 33602 Bielefeld
Telefon: 0521 51-0
Familienbücher und Namensangelegenheiten
Bürgeramt
Abt. Standesamt
Niederwall 23, 33602 Bielefeld
Telefon: 0521 51-0
Kinderausweise
Bürgeramt
Abt. Bürgerberatung
Niederwall 23, 33602 Bielefeld
Telefon: 0521 51-0
Vaterschaftsanerkennung,
Sorgerecht und Unterhalt
Vaterschaft:
J Beratung und Unterstützung von Müttern vor und nach der
Geburt bei der Klärung der Vaterschaft.
J Beurkundung der Vaterschaft/Vaterschaftsanerkennung.
J Vertretung des Kindes vor Gericht, falls eine freiwillige
Anerkennung der Vaterschaft nicht erfolgt.
J Vaterschaftsanfechtung (z. B. der Ehemann gilt als Vater des
ehelich geborenen Kindes, ist es aber tatsächlich nicht).
Sorgerecht:
J Beratung zum gemeinsamen Sorgerecht bei nicht
verheirateten Eltern
J Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts
J Auskunft aus dem Sorgerechtsregister/Negativattest
(Bescheinigung für die nicht mit dem Vater verheiratete
Mutter, dass sie das alleinige Sorgerecht hat.)
Unterhalt/Beistandschaft:
J allgemeine Beratung des alleinerziehenden Elternteils
J Berechnung, Beurkundung und Geltendmachung des
Unterhaltsanspruchs des Kindes.
J Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs – ggf. auch mit
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
J Beratung und Unterstützung junger Erwachsener bis zur
Vollendung des 21. Lebensjahres
Amt für Jugend und Familie
– Jugendamt –
Niederwall 23, 33602 Bielefeld
Telefon: 0521 51-0
www.bielefeld.de
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/www.arbeitsagentur.de
/www.bielefeld.de